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Pressemitteilungen
02.08
PIRONET betreibt Cloud-ERP-Lösung von proALPHAKöln, den 2. August 2016 – Der ERP-Spezialist proALPHA stellt die Cloud-Variante seines ERP-Systems ab sofort über die Hosted BusinessCloud der CANCOM-Tochter PIRONET bereit. Die vollständig integrierte ERP-Komplettlösung steuert sämtliche Abläufe en...
Weiterlesen 30.06
Experton Group: CANCOM/PIRONET verfügt über zukunftsgerichtetes Cloud-PortfolioMünchen/Köln, den 30. Juni 2016 – In der umfassendsten Analyse des deutschen Marktes für Cloud-Computing-Services im B2B-Bereich hat die Experton Group das Portfolio von CANCOM/PIRONET als führend eingestuft – sowohl im Hinblick auf die Wettbewerbsst...
Weiterlesen 21.06
PIRONET bietet Komplettpaket für den Umstieg auf SAP S/4HANAKöln, den 21. Juni 2016 – PIRONET macht Anwendern den Umstieg auf die neue Anwendungssuite SAP S/4HANA ab sofort besonders leicht: Kunden können vorgefertigte SAP-HANA-Instanzen direkt aus der Hosted BusinessCloud des deutschen Cloud-Anbieters bezieh...
Weiterlesen 10. August 2016
„Hybride Storage-Lösungen: Sinnvoll in der Wolke speichern“: https://t.co/UHUCrHT8xb @COMPUTERWOCHE
09. August 2016
„Hohes Potential für ITSM im Cloud-Zeitalter: Frischer Wind im IT Service Management“: https://t.co/wR1PAyfdYi via @cloudinsiderde
08. August 2016
Wie viel SAP-Hosting brauchen wir noch in Zeiten von SAP S/4HANA? Ein Beitrag von PAC-Analyst @FrankatPAC https://t.co/PYl2pyHwk5
08. August 2016
ECM muss in die Cloud: Dokumente im Zeitalter der Digitalisierung: https://t.co/Oq5shCfcRa via @cloudinsiderde
05. August 2016
„SaaS-Sicherheit: 6 Herausforderungen der sicheren SaaS-Nutzung“: https://t.co/xRZ5ISeINj via @cloudinsiderde
04. August 2016
Studie: „Cloud Computing für drei Viertel der Firmen wichtig – aber die Hälfte beklagt Datenschutz“: https://t.co/Y5jVldVn75 via @Kroker
Corporate Blog Business-Cloud.de
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"Wie viel SAP-Hosting brauchen wir noch in Zeiten von SAP S/4HANA?"
Ein Beitrag von Frank Niemann, Vice-President Software & SaaS Markets, bei PAC
Mit SAP S/4HANA verändert sich einiges. Nicht nur, dass die SAP damit eine neue Produktgeneration auf den Markt bringt. Auch der SAP-Dienstleistungsmarkt ist einem Wandel unterworfen und damit auch der Markt für SAP-Hosting.
Da SAP S/4HANA sowohl in einer On-Premise- als auch als Cloud-Edition angeboten wird, drängt sich die Frage auf, ob in Zukunft weit weniger oder gar keine SAP-Hosting-Services mehr erforderlich sind? Wir sind überzeugt, dass es SAP-Hosting auch in Zukunft geben wird. In einer Studie über S/4HANA haben wir SAP-Kunden, die eine Einführung von S/4HANA planen oder dies diskutieren, nach dem bevorzugten Betriebsmodell für S/4HANA befragt. Demnach bevorzugen 34 Prozent den Eigenbetrieb und 32 Prozent SAP-Hosting. Der Rest verteilt sich auf Hybrid Cloud und Cloud.
Mit der Einführung von SAP S4/HANA wandern SAP-Systeme zunehmend in die Wolke
Allerdings sind wir auch davon überzeugt, dass sich die Rahmenbedingungen im SAP-Hosting-Markt verändern werden. Wer auch künftig im SAP-Hosting mitmischen möchte, baut seine Infrastruktur in Richtung S/4HANA sowie SAP HANA aus. Neben der technischen Eignung der Hosting-Umgebung spielt das Know-how für den Betrieb der neuen Produktgeneration eine wichtige Rolle.
Darüber hinaus halten wir die Unterstützung bei der Migration in Richtung S/4HANA für eine weitere wichtige Eigenschaft, die ein SAP-Hoster mitbringen sollte. Denn so mancher SAP-Kunde dürfte sich dazu entschließen, sich vom bisherigen Inhouse-Betrieb zu verabschieden und ein Hosting-Angebot in Anspruch zu nehmen. Der Grund: Unternehmen werden abwägen, ob sie eigene Kompetenzen für den Inhouse-Betrieb von S/4HANA aufbauen möchten oder ob sie den Betrieb nicht lieber einem Hosting-Anbieter überlassen wollen. Insofern kann S/4HANA durchaus auch für eine steigende Nachfrage nach SAP-Hosting-Services führen.
Allerdings verändern sich mit S/4HANA auch die Parameter im SAP-Hosting. Verglichen mit einem klassischen SAP-System stellt S/4HANA-System durchaus andere Anforderungen an die zugrundeliegenden IT-Ressourcen. Wir erwarten, dass SAP-Kunden die SAP-Hosting-Anbieter auf diesen Umstand beim Abschluss neuer sowie bei der Neuverhandlung bestehender Verträge „freundlich hinweisen“ werden.
Ohnehin könnte sich im Zuge einer S/4HANA-Einführung die Grundlage von bestehenden Verträgen im SAP-Hosting verändern. Wie unsere Studie ergab, streben fast 40 Prozent der SAP-Anwender keine Migration eines bestehenden SAP-Systems auf SAP S/4HANA an, sondern planen einen Greenfield-Ansatz, bei dem sie SAP-Systeme von Grund auf neu konfigurieren und lediglich die Geschäftsdaten übernehmen.
SAP-Hosting wird nach Überzeugung von PAC auf den deutschsprachigen Märkten auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen – zumindest für Kern-ERP-Prozesse. Jedoch wird es für SAP-Hosting-Anbieter noch wichtiger, sich über zusätzliche Services etwa im Bereich Migration und Change Management rund um SAP S/4HANA zu differenzieren.
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Bildquelle: Hadrian / Shutterstock.com
SAP HANA – nur eine Frage der Zeit
IBM, MAN, RWE – alles Firmen, die man kennt. Doch wofür die drei Buchstaben jeweils stehen, ist nicht unbedingt Allgemeingut. Oder hätten Sie flüssig mit „International Business Machines“, „Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg“ und „Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk“ antworten können? Selbiges gilt für SAP („Systeme, Anwendungen, Produkte“) und ebenso für „SAP HANA“, was für „High Performance Analytic Appliance“ steht. Letzteres sollte man jedoch schnell in seinen Allgemeinbildungsschatz aufnehmen, denn SAP HANA gehört die „digitale Zukunft“: „Bei dem Konzern aus Walldorf ist die Datenbank Hana das am schnellsten wachsende Produkt.“ Laut SAP gibt es „weltweit mehrere tausend Kunden, die Hana gekauft haben. Das heißt nicht, dass es schon so viele Anwender gibt, bei einigen Kunden ist Hana auch erst in der Implementierung. Viele Kunden machen das nicht in einem Schritt. Die Frage ist aber nicht, ob Hana, sondern wann.“ Mehr über „Die SAP-Wette auf eine digitale Zukunft“ lesen Sie auf „produktion.de“.
Mit S/4HANA In-Memory-Technology komfortabel nutzen
Gemeinsam mit SAP HANA wird SAP S/4HANA zum Erfolgsmodell, das laut Hasso Plattner das „bessere ERP“ ist. Die Anwendungssuite „erschließt sämtlichen Fachbereichen die Vorteile der In-Memory-Technologie SAP HANA.“ So enthält SAP S/4HANA „Module für Finanzmanagement, Vertrieb, Service, Marketing, Handel, Beschaffung, Fertigung, Logistik, Anlagenmanagement, Forschung und Entwicklung sowie Personalmanagement.“ Damit können Mitarbeiter all dieser Abteilungen „benötigte Informationen in Echtzeit abrufen, teilen und auswerten, gebündelt verarbeiten und Entscheidungen fundiert und umgehend treffen. Die Folge: Prozesse lassen sich leichter und vor allem agiler steuern.“ Somit bietet SAP S/4HANA fundierte Echtzeitinformationen für alle, wie Sie auf „computerwoche.de“ genauer nachlesen können. Was Ihnen der Beitrag nicht verrät, ist: Warum die neue Anwendungssuite SAP S/4HANA heißt und wofür eigentlich das „S“ steht. Denn bekanntermaßen heißen die Business Suites von SAP ja irgendwas mit „R“. Hier finden Sie die Antwort!
SAP S/4HANA für den Mittelstand
Nun, welchen Namen die neue Anwendungssuite von SAP auch immer haben mag: Sie ist das ideale Werkzeug für die digitale Transformation eines Unternehmens. Zumindest meint Matthias Zacher von IDC, dass vor allem diejenigen Unternehmen von S/4HANA profitieren, die auf die „Karte ‚Digitalisierung‘ setzen“. PAC-Analyst Rüdiger Spies lobt vor allem die „Möglichkeit, sich das System entsprechend seinen Notwendigkeiten online zu parametrisieren und zu konfigurieren.“ Das heißt konkret: „Gibt der Nutzer beispielsweise ein: ‚Wir sind Fertiger‘, dann verschwinden die Optionen für Chemieunternehmen, und andere Optionen für Fertiger tauchen im Menü auf.“ Trotz so vieler Analystenlorbeeren, wie Sie in einem „CloudComputingInsider“-Beitrag nachlesen können, hat SAP S/4HANA einen Haken: Voraussetzung für einen leistungsstarken Betrieb sind hochperformante Systeme, was die Investitionskosten in die Höhe treibt – und damit viele mittelständische Unternehmen der neuen Business Suite bisher ferngehalten hat. Doch dank PIRONET gibt es dafür jetzt die Lösung: Wir bieten ein Komplettpaket für den Umstieg auf S/4HANA, das den Unternehmen „schlüsselfertige SAP HANA-Instanzen flexibel aus unserer deutschen Cloud-Umgebung heraus bereitstell.“ Details dazu erfahren Sie im „silicon.de“-Bericht „Komplettpaket für die Migration auf S/4HANA“. Fazit – Ab sofort heißt’s in Sachen S/4HANA einfach: Bitte einsteigen und los geht’s! :-)
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Was der Brexit für deutsche Cloud-Nutzer bedeutet
Noch hat Großbritannien den Austritt aus der Europäischen Union nicht beantragt. Doch es ist nur eine Frage der Zeit, bis die neue Premierministerin Theresa May die Trennung in die Wege leitet. Diese „Scheidung“ hat auch für Unternehmen Auswirkungen, die Cloud-Ressourcen nutzen.
Das gilt für zum einen für EU-Firmen, die sich geschäftlich in Großbritannien engagieren und dort personenbezogene Daten speichern und verarbeiten. Das kann im hauseigenen Rechenzentrum sein oder in einem Cloud-Datacenter. Ebenfalls vom Brexit betroffen sind Nutzer von Cloud-Diensten, die über Rechenzentren in Großbritannien bereitgestellt werden. In diesem Fall kann das Unternehmen zwar seinen Sitz in Deutschland oder einem anderen EU-Land haben. Wenn es Geschäftsdaten dann jedoch mithilfe von Cloud-Ressourcen bearbeitet, die in einem Nicht-EU-Land vorgehalten werden, also Großbritannien, hat das rechtliche Auswirkungen.
Raus aus der EU: Der „Brexit“ tangiert nicht nur Unternehmen wie BMW, die in Großbritannien Fahrzeuge wie den Mini produzieren. Auch Cloud-Nutzer müssen Vorkehrungen treffen. Bild: Pixelio.de / Jan von Bröckel
Europäische Datenschutzregeln sind verbindlich
Der Hintergrund ist, dass die Mitgliedsstaaten der EU bis zum 25. Mai 2018 die neuen EU-Datenschutzregelung (General Data Protection Regulation / GDPR beziehungsweise Datenschutz-Grundverordnung / DS-GV) in nationales Recht umgesetzt haben müssen. Diese sieht unter anderem vor, dass Unternehmen personenbezogene Daten nur in Rechenzentren speichern und bearbeiten dürfen, die den EU-Datenschutzstandard entsprechen. Was aber, wenn Britannien die EU verlässt? Müssen dann auch alle Cloud-Services gekappt werden, die ein Unternehmen aus einem dortigen Datacenter bezieht?
Eine gute Nachricht ist, dass es mehrere Jahre dauern dürfte, bis die Trennung vollzogen ist. Das heißt, Unternehmen bleibt Zeit, um Datentransfers und Cloud-Aktivitäten umzupolen. Denn nach Eingang der „Kündigung“ folgen etwa zweijährige Verhandlungen über die Modalitäten des Austritts. Mittlerweile ist fraglich, ob Großbritannien noch 2016 die Trennung beantragt. Das heißt, bis Ende 2018 oder gar 2019 bleibt das Vereinigte Königreich EU-Mitglied. Nach Angaben der Anwaltskanzlei Bird & Bird würde dies süffisanter Weise bedeuten, dass auch in Großbritannien die GDPR in Kraft tritt – es sei denn, im Vorfeld würde eine Regelung mit der EU gefunden, die diesen Schritt verhindert.
Großbritannien braucht adäquate Datenschutzregelungen
Damit Unternehmen aus der EU auch nach dem Brexit sensible Daten in Cloud-Rechenzentren in Großbritannien speichern dürfen, müsste das dortige Datenschutzrecht an EU-Maßstäbe angepasst werden. Bild: Pixelio.de / Andreas Morlok
Klar ist, dass Großbritannien einen vergleichbaren Datenschutz bieten muss wie die EU. Ansonsten dürfen Unternehmen aus der EU in (Cloud-) Rechenzentren auf britischem Boden keine sensiblen Informationen speichern und bearbeiten. Um ein solches Verbot zu verhindern, sind mehrere Alternativen denkbar:
Großbritannien übernimmt die GDPR in nationales Recht: Das ist unwahrscheinlich, weil diese Regelungen ja von der „bösen EU“ stammen.
Die Briten wählen ein Modell wie Norwegen oder Island: Beide Staaten sind keine EU-Mitglieder, gehören jedoch der EFTA (European Free Trade Association) an und sind damit Teil des European Economic Area (EEA). Damit verbunden sind Vorteile beim Handel mit der EU. Im Gegenzug haben sich Norwegen und Co. verpflichtet, die GDPR weitgehend unverändert in ihre Gesetzgebung aufzunehmen. Auch dieser Weg dürfte Großbritannien wegen des Widerstands der Brexit-Befürworter verschlossen sein.
Das Schweizer Modell: Die EU hat das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz als Regelung akzeptiert, die eine vergleichbare Schutzwirkung bietet wie die Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union. Die Regierung der Schweiz hat bereits signalisiert, dass sie Anpassungen des Bundesgesetzes an die GDPR vornehmen möchte. Wann das erfolgt, ist allerdings noch offen. Zudem haben auch in der Schweiz nationalistische Strömungen an Gewicht gewonnen, die jegliche „Einmischung“ von außen ablehnen. Im Fall von Großbritannien gilt das Gleiche wie bei den ersten genannten Modellen: EU-Gegner dürften gegen eine solche Regelung Stellung beziehen.
Britannien wählt einen eigenen Weg: Diese Option erscheint derzeit angesichts der Stimmung auf der Insel am wahrscheinlichsten. Allerdings müsste das Land dann eine vergleichbare Regelung mit der EU finden wie die USA. Der „große Bruder“ hat mit der Europäischen Union ein Rahmenabkommen geschlossen („EU-US Privacy Shield“), das den Transfer von sensiblen Daten aus EU-Ländern in die USA für legitim erklärt.
Allerdings ist diese Nachfolgeregelung des Safe-Harbor-Abkommens wegen vermeintlich zu massiver Zugeständnisse in puncto Datenschutz an die USA stark in die Kritik geraten. Daher ist umstritten, ob Privacy Shield einer Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) standhalten könnte.
International tätige Cloud Service Provider fahren mehrgleisig
Es ist somit offen, wie Großbritannien mit dem Thema Datenschutz und damit auch Cloud-Computing umgehen wird. International tätige Cloud Service Provider wie Amazon Web Services, IBM Softlayer und Microsoft geben sich dennoch gelassen. Sie verweisen darauf, dass sie nicht nur Rechenzentren in Großbritannien unterhalten, sondern auch in EU-Staaten wie Deutschland, Irland oder den Niederlanden. Kunden könnten somit festlegen, dass sensible Daten in einem Datacenter in der EU gespeichert werden, nicht in einem Cloud-Rechenzentrum in Großbritannien.
Allerdings muss in diesem Fall sichergestellt sein, dass auch das Spiegeln von Daten in einem räumlich entfernten zweiten Rechenzentrum gemäß den GDPR-Vorgaben erfolgt. Denn es wäre problematisch, würden beispielsweise Daten oder Workloads aus einem Cloud-Datacenter in Frankfurt am Main in ein Rechenzentrum in London repliziert. Das würde zwar die Ausfallsicherheit erhöhen und dem Verlust von Daten vorbeugen, wäre jedoch ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht.
Eine weitere Option besteht darin, eine mehrgleisige Cloud-Strategie zu entwickeln: Wichtige Daten werden in einer Private Cloud oder bei einem Cloud Service Provider in Deutschland vorgehalten, der den strikten Datenschutzregelungen der EU unterliegt. IT-Services, die unter dem Aspekt Datenschutz weniger kritisch sind, können bei anderen Anbietern gebucht werden.
Ein Gutteil der mittelständischen Unternehmen in Deutschland will eine Multi-Cloud-Umgebung aufbauen. Das reduziert die Abhängigkeit von einem Provider und ist auch dann hilfreich, wenn Provider nicht – mehr – die Datenschutzbestimmungen der EU erfüllen. Bild: Crisp Research
Laut einer Untersuchung der deutschen Marktforschungsgesellschaft Crisp Research von 2015 setzen nicht nur große Unternehmen in Deutschland auf eine solche „Multi-Cloud-Strategie“, sondern auch Mittelständler. Demnach nutzen derzeit rund 13 Prozent der mittelständischen Unternehmen ein Multi-Cloud-Modell; künftig wollen dies 36 Prozent der Firmen tun.
Fazit: Für den Cloud-Brexit gerüstet sein
Bislang ist es noch zu früh, um die Folgen des Brexit für die Nutzer und Anbieter von Cloud-Services abzuschätzen. Unternehmen aus der EU, die in Großbritannien tätig sind, dort Niederlassungen unterhalten oder Cloud-Dienste aus Rechenzentren auf britischem Boden beziehen, sollten sich jedoch auch auf einen „Cloud-Brexit“ vorbereiten.
Dazu raten auch Marktexperten wie etwa Peter Sondergaard, Vice President und Global Head of Research bei Gartner. In einem Blog-Beitrag empfiehlt er Unternehmen, ein „Office of Brexit“ einzurichten. Es sollte mögliche Auswirkungen des Brexit auf die IT und damit auch auf Geschäftsprozesse eines Unternehmens prüfen und Alternativen entwickeln. Dazu zählt laut Sondergaard auch eine Analyse der Beziehungen zu den Lieferanten von IT-Dienstleistungen. Und das heißt, auch Cloud Services und deren Provider müssen auf den Brexit-Prüfstand.
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Cloud ist „inzwischen erste Wahl“
Was halten Sie von der neuen »Virtual-First-Step«-Technologie? Klasse, oder?! Wenn Sie jetzt begeistert zustimmen, dann gehören Sie zu den 76 Prozent der Deutschen, die schon einmal vorgegeben haben, „einen Begriff zu kennen, ohne ihn wirklich zu verstehen“, so das Ergebnis der europaweiten Verbraucherumfrage „Tech Habits 2016“ von Samsung. Im Gegensatz zu »Virtual-First-Step«, was wir uns eben gemeinerweise ausgedacht haben ;-), handelt es sich jedoch bei den Begriffen, bei denen laut Studie die Deutschen am häufigsten ihr Wissen vortäuschen, um solche, die für Sie, liebe Leserinnen und Leser, hundertprozentig gängig sind, nämlich „Cloud, Glasfaser und On-Demand“. Kaum zu glauben, aber offensichtlich ist es um die Cloud-Kenntnis von Otto und Gerda Normalverbraucher nicht gut bestellt. Bei den Unternehmen werden Clouds jedoch immer beliebter: „Sie gelten als kostengünstig, flexibel und skalierbar und sind für viele Projekte inzwischen erste Wahl: Cloud-Lösungen sind laut der Gartner CEO-Survey von Ende 2015 bereits in 58 Prozent der befragten Unternehmen im Einsatz; 88 Prozent der befragten Unternehmen setzen auf eine ‚Cloud-First‘-Strategie für die künftige Beschaffung“, wie Sie auf „silicon.de“ genauer nachlesen können.
Datensicherheit hat oberste Priorität
Auch eine Toshiba-Studie ergab, dass 58 Prozent der befragten CIOs „Investitionen für Cloud-Lösungen planen“. Oberste Priorität hat in den IT-Abteilungen laut Untersuchung von Toshiba die Datensicherheit: „56 Prozent der deutschen IT-Verantwortlichen wollen den Sicherheitsaspekt künftig noch stärker forcieren.“ Somit heißt es in Deutschland nicht nur „Cloud first“, sondern auch „Safety first!“, wie Sie einem Beitrag auf „it-business.de“ entnehmen können. Interessanterweise sehen 81 Prozent der IT-Entscheider in Deutschland, Frankreich und Großbritannien „Cyberangriffe marktübergreifend als größte Bedrohung für die Unternehmenssicherheit“. De facto sind es aber nicht die bösen Cyberkriminellen da draußen, welche in die Unternehmensnetzwerke eindringen, sondern „in erster Linie die Mitarbeiter der IT-Abteilungen, die die Regeln nach eigenem Ermessen interpretieren, wie 54 Prozent der deutschen Befragten angaben“. Hinzu kommen dann noch die anderen Mitarbeiter (62 Prozent), die ihre „private Endgeräte für berufliche Zwecke via Remote-Zugriff nutzen“.
Datensicherheit: CEOs haften für ihre Mitarbeiter
Dass die eigenen Mitarbeiter einer der größten Risikofaktoren im Hinblick auf die Datensicherheit sind, zu diesem Ergebnis kommt auch eine VMware-Studie. Demnach sind 56 Prozent der befragten IT-Entscheider der Meinung, dass „die Datensicherheit durch Mitarbeiter bedroht Als wichtigste Bedrohung sehen 35 Prozent der IT-Verantwortlichen jedoch das Thema BYOD – also private mobile Geräte wie Smartphones und Tablets, die am Arbeitsplatz und für die Arbeit von den Mitarbeitern genutzt werden.“ Fatal dabei ist, dass diejenigen, die letztendlich die Verantwortung dafür übernehmen müssen, das ganze Thema Datensicherheit kaum interessiert: „Lediglich 11 Prozent der deutschen CEOs messen der IT-Sicherheit Bedeutung zu.“ Deshalb sollten CEOs unbedingt den „silicon.de“-Bericht „Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung bei IT-Sicherheit“ lesen! IT-Verantwortlichen empfehlen wir dagegen die Lektüre des „funkschau“-Artikels „Drei Tipps für mehr Cloud-Sicherheit“.
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